Sprachförderung
Kompensatorisch integrierte Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung
Gesetzliche Grundlagen:
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§ 3 KitaGesetz Land Brandenburg
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Brandenburgisches Schulgesetz §37 und §41
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Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung-SfFW) vom 03.08.2009
Welche Kinder sollen gefördert werden ?
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Sprachentwicklungsauffällige Kinder im Vorschulalter
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Kinder mit Symptomen von Sprachentwicklungsverzögerungen
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Kinder mit Entwicklungsrückstand auf allen Ebenen der Sprachkompetenz: Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Sprachproduktion,
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Kinder, die Kommunikation gänzlich verweigern, Mutismus
Ziele und Inhalte des Sprachförderprogramms HANDLUNG UND SPRACHE
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Erweiterung der Lexis (Wortschatz), z.B. durch Kennenlernen, Benennen und Ausführen von Handlungen, Kennenlernen und Benennen von Objekten, Personen und Gefühlen
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Abbau von Wortfindungsproblemen z.B. durch sprachliche Kreativitätsaufgaben
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Verbesserung phonologischer Fähigkeiten z.B. durch Nachsprech-, Reim-, und Wortspiele
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Schulung des verbalen Langzeitgedächtnisses z.B. durch das Erlernen von Abzählreimen, Versen, Zungenbrechern, Fingerversen u.s.w.
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Training des verbalen Kurzzeitgedächtnisses und Festigung von syntaktischen Satzmustern (Syntax=Teil der Grammatik, beschreibt Aufbau und Bildung von Sätzen und Wortgruppen) Mittels Zuhör- und Nachsprechspiele
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Begrifflich-sprachlicher Erwerb von Präpositionen
Umsetzung in unserer Kita:
In unserer Kita sind Herr Hackius und Herr Streeck ( pädagogische Fachkraft des Hortes) für die Durchführung der kompensatorischen Sprachförderung ausgebildet und verantwortlich. Sie sind berechtigt und verpflichtet, die Sprachstandsfeststellung und -förderung bei allen Kindern im Jahr vor der Einschulung durchzuführen.
Alle Eltern der Vorschulkinder erhalten zu Beginn des Kita-Jahres einen Informationsbrief zum Ablauf der Sprachstandsfeststellung.
Die Sprachstandsfeststellung hat folgenden zeitlichen Ablauf:
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Test „Wespe" (Grobeinschätzung): die Ausfüllung der Bögen für alle Einschüler des folgenden Jahres durch die Gruppenerzieher, sowie deren Auswertung durch Herrn Hackius und Herrn Schreeck erfolgen im März / April eines jeden Jahres
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Test „Kiste": Herr Hackius/ Herr Schreeck testen im September unsere Vorschulkinder, die im„ Wespe"-Test auffällig waren und die Hauskinder
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Die erhaltene Teilnahmebestätigung wird der Schule bei der Schulanmeldung vorgelegt
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Elterngespräche für die ermittelten Förderkinder erfolgen im Oktober/November eines jeden Jahres, Eltern unterschreiben die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
Die Sprachförderung mittels des Sprachförderprogramms „Handlung und Sprache „ erfolgt dann ab Januar bis ca. Mai täglich für 45 min in 64 Einheiten.
Die Förderung erfolgt in Kleingruppen bis max. 6 Kinder.
In unserer Kita werden jährlich nicht mehr als 2 Gruppen eingerichtet.