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Sprachförderung

 

Kompensatorisch integrierte Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

  • § 3 KitaGesetz Land Brandenburg

  • Brandenburgisches Schulgesetz §37 und §41

  • Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung-SfFW) vom 03.08.2009

 

Welche Kinder sollen gefördert werden ?

 

  • Sprachentwicklungsauffällige Kinder im Vorschulalter

  • Kinder mit Symptomen von Sprachentwicklungsverzögerungen

  • Kinder mit Entwicklungsrückstand auf allen Ebenen der Sprachkompetenz: Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Sprachproduktion,

  • Kinder, die Kommunikation gänzlich verweigern, Mutismus

 

Ziele und Inhalte des Sprachförderprogramms HANDLUNG UND SPRACHE

 

  • Erweiterung der Lexis (Wortschatz), z.B. durch Kennenlernen, Benennen und Ausführen von Handlungen, Kennenlernen und Benennen von Objekten, Personen und Gefühlen

  • Abbau von Wortfindungsproblemen z.B. durch sprachliche Kreativitätsaufgaben

  • Verbesserung phonologischer Fähigkeiten z.B. durch Nachsprech-, Reim-, und Wortspiele

  • Schulung des verbalen Langzeitgedächtnisses z.B. durch das Erlernen von Abzählreimen, Versen, Zungenbrechern, Fingerversen u.s.w.

  • Training des verbalen Kurzzeitgedächtnisses und Festigung von syntaktischen Satzmustern (Syntax=Teil der Grammatik, beschreibt Aufbau und Bildung von Sätzen und Wortgruppen) Mittels Zuhör- und Nachsprechspiele

  • Begrifflich-sprachlicher Erwerb von Präpositionen

 

Umsetzung in unserer Kita:

 

In unserer Kita sind  Herr Hackius und  Herr Streeck ( pädagogische Fachkraft des Hortes) für die Durchführung der kompensatorischen Sprachförderung ausgebildet und verantwortlich. Sie sind  berechtigt und verpflichtet, die Sprachstandsfeststellung und -förderung bei allen Kindern im Jahr vor der Einschulung durchzuführen.

Alle Eltern der Vorschulkinder erhalten zu Beginn des Kita-Jahres einen Informationsbrief zum Ablauf der Sprachstandsfeststellung.

 

Die Sprachstandsfeststellung hat folgenden zeitlichen Ablauf:

  • Test „Wespe" (Grobeinschätzung): die Ausfüllung der Bögen für alle Einschüler des folgenden Jahres durch die Gruppenerzieher, sowie deren Auswertung durch Herrn Hackius und Herrn  Schreeck erfolgen im März / April eines jeden Jahres

  • Test „Kiste": Herr Hackius/ Herr Schreeck  testen im September unsere Vorschulkinder, die im„ Wespe"-Test auffällig waren und die Hauskinder

  • Die erhaltene Teilnahmebestätigung wird der Schule bei der Schulanmeldung vorgelegt

  • Elterngespräche für die ermittelten Förderkinder erfolgen im Oktober/November eines jeden Jahres, Eltern unterschreiben die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs

 

Die Sprachförderung mittels des Sprachförderprogramms „Handlung und Sprache „ erfolgt dann ab Januar bis ca. Mai täglich für 45 min in 64 Einheiten.

Die Förderung erfolgt in Kleingruppen bis max. 6 Kinder.

In unserer Kita werden jährlich nicht mehr als 2 Gruppen eingerichtet.